Gesundheitsverträgliche Raumplanung

Räumliche Planungs- und Genehmigungsverfahren erfordern in aller Regel eine Mitberücksichtigung von Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.

Dies gilt zum Beispiel für die

  • Raumordnungsplanung (Regionalplanung)

  • kommunale Bauleitplanung

Die Umweltprüfung in der räumlichen Planung, aber auch die Genehmigung von Infrastrukturprojekten (Straßen, Abwasserbehandlungsanlagen etc.) sehen konkret die Untersuchung von Belangen des „Schutzgutes menschliche Gesundheit“ vor.

Zu den Möglichkeiten, Chancen und inhaltlichen Anforderungen an das Einbringen gesundheitlicher Belange in Planungs- und Genehmigungsverfahren hat die Enderle Beratung eine ganze Anzahl von Untersuchungen, Projekten und Leitlinien erarbeitet.

Sie bietet im Rahmen gesundheitsrelevanter Planungs- und Genehmigungsverfahren ihre fachliche Beratungsleistung an.

Beispiel: Geruchs- und Lärmimmissionen in der Planung der Hamburger HafenCity